Anmeldung

Aktuelles

Das Anmeldeformular für das Schuljahr 2023/2024 ist online verfügbar.

Anmeldeschluss für die Klasse 5 und das Schuljahr 2023/2024 war der 13. Januar 2023.

Informationsangebot:

Allgemeines

Die Anmeldung für die fünften Klassen erfolgt spätestens bis Mitte Januar des Aufnahmejahres. Folgende Schritte gehören dazu:

Anmeldungen für andere Klassenstufen können jederzeit erfragt werden.

Anmeldung Jahrgang 5

Eine Anmeldung für die 5. Klasse erbitten wir ab 19. September 2022 bis spätestens 13. Januar 2023 (für das Schuljahr 2023/2024) mittels

Bitte reichen Sie die Unterlagen in Papierform (ohne Hefter oder Mappen) ein!

Anschließend vereinbaren Sie bitte (telefonisch: 0391 2445010 oder persönlich) im Sekretariat einen Termin für das Anmeldegespräch!

Anmeldung für die 5. Klasse im Schuljahr 2023/2024 (PDF)
PDF, 161,4 KB
Anmeldung für die 5. Klasse im Schuljahr 2023/2024 (MS WORD)
DOCX, 126,3 KB

Wer kann angemeldet werden?

Für die Aufnahme in die 5. Klasse des Norbertusgymnasiums können alle Jungen und Mädchen angemeldet werden, die die Zielsetzung der Schule anerkennen und mitzutragen bereit sind, sofern sie die Eignung zum Besuch eines Gymnasiums besitzen.

Ablauf

Anmeldung Jahrgänge 6 bis 11

Eine Anmeldung für die 6. bis 11. Klassen erbitten wir mittels

Vorab sollte jedoch durch ein Telefonat mit der Schule geklärt werden, ob eine Anmeldung für den entsprechenden Schuljahrgang möglich ist.

Anmeldung ab Klasse 6 (PDF)
PDF, 161,7 KB
Anmeldung ab Klasse 6 (MS Word)
DOCX, 127,6 KB

Schulgeld

Alle Informationen zum Schulgeld finden Sie auf folgender Seite der Edith-Stein-Schulstiftung:

Schulgeldordnung

Schulgeldrechner

Stiftungsverwaltung-Kontaktdaten

Als Schule in freier Trägerschaft wird das Norbertusgymnasium vom Land Sachsen-Anhalt nicht zu 100 % refinanziert. Es ist deshalb erforderlich, einen monatlichen Elternbeitrag zum Ausgleich der Personal- und Sachkosten zu erheben. Dennoch ist es ein Grundprinzip des Norbertusgymnasiums, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Besuch unserer Schule ausgeschlossen sein soll. Die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg hat deshalb eine entsprechende soziale Staffelung festgelegt, die Sie bei der Edith-Stein-Schulstiftung beantragen können.